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Kein Lohnanspruch im Lockdown - Erstes Corona-Urteil des BAG
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Doch kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown! - Kanzlei Wittig Ünalp
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Bundesarbeitsgericht Urteil vom 31. Mai 2023 Fünfter Senat - 5 AZR 273/22 -  I. Arbeitsgericht Osnabrück Urteil vom 22. April 2
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BAG 5 AZR 211/21: Risiko des Arbeitsausfalls bei Lockdown liegt nicht bei  Arbeitgeber – BTU Group
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BAG Az. 9 AZR 225/21: Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit = Null –  BTU Group
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BAG zu Lohnfortzahlung Lockdown | Personal | Haufe
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Keine Vergütung für Minijobberin bei behördlicher Ladenschließung in der  Pandemie - HENSCHE Arbeitsrecht
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Arbeitgeber trägt bei Corona-Schließung kein Arbeitsausfallrisiko
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Kein Annahmeverzugslohn bei pandemiebedingter Betriebsschließung | Rödl &  Partner
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Coronabedingte Betriebsschließung. Wer trägt das Arbeitsausfallrisiko? -  DGB Rechtsschutz GmbH
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5 AZR 217/21 - Das Bundesarbeitsgericht
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BAG zu Lohnfortzahlung Lockdown | Personal | Haufe
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BAG: Lockdown zählt nicht zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. - BUSE
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Corona und Arbeitsrecht | Sozietät Bietmann
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BAG, Urteil v. 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - NWB Urteile
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Prof. Dr. Michael Fuhlrott auf LinkedIn: Bundesministerium für Arbeit und  Soziales auf LinkedIn: #erholungsurlaub… | 30 Kommentare
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BAG: Arbeitnehmer trägt Lohnrisiko bei Corona-Betriebsschließung | Recht |  Haufe
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